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Allgemeine Geschäftsbedingungen für ADACOR Webservices

ALLES, WAS RECHT IST...

1. Geltungsbereich

Die ADACOR Hosting GmbH (nachfolgend ADACOR genannt) erbringt ihre Dienste auch im Rahmen der Vertragsanbahnung auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Leistungsvertrages werden. Soweit Domains Gegenstand dieses Vertrages sind, gelten ergänzend die Registrierungsbedingungen und die Registrierungsrichtlinien des jeweiligen Network Information Center (NIC).
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von ADACOR bestätigt wurden. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne schriftliche Bestätigung von ADACOR wirksam, wenn ADACOR in Kenntnis entgegenstehender allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die vertraglich vereinbarten Leistungen vorbehaltlos erbringt.
ADACOR ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Nach Zugang dieser änderungsmitteilung besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen schriftlich widerspricht.

2. Vertragsabschluß

Der Vertrag über die Nutzung der von ADACOR angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn ein von ADACOR bevollmächtigter Vertreter den vom Kunden erteilten Auftrag annimmt.
Die Annahme wird schriftlich oder konkludent durch die erste Erfüllungshandlung bestätigt. ADACOR ist berechtigt den Vertragsabschluß ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Soweit sich ADACOR zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

3. Vertragsdauer und Kündigung

Sofern nicht anderweitig im Leistungsvertrag vereinbart, beginnen die Verträge mit Datum der Annahmeerklärung bzw. mit Vornahme der ersten Erfüllungshandlung; die Verträge werden mit einer Laufzeit lt. Bestellung geschlossen und können von beiden Vertragsparteien nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt. Eine Kündigung von Verträgen mit einer festen Laufzeit kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Soweit zumutbar, erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende. Der Widerruf der Einzugsermächtigung kommt einer Kündigung aus wichtigem Grund gleich. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen und wird mit Zugang wirksam. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht zurückerstattet.

4. Leistungsumfang

ADACOR stellt dem Kunden nach Maßgabe des Leistungsvertrags die technischen Bedingungen für die Publizität von Programmen im Internet zur Verfügung. ADACOR sichert dem Kunden gegenüber eine Erreichbarkeit seiner eigenen Web-Hosts von 99,9% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Rechner aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflußbereich von ADACOR liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht über das Internet zu erreichen sind. Geplante oder notwendige Wartungsarbeiten, die zu Ausfallzeiten führen und mit dem Kunden speziell vereinbart wurden, werden ebenfalls nicht von der zugesicherten Erreichbarkeit umfaßt. Weiterer Bestandteil der Leistungsverpflichtung sind die vertraglich vereinbarten Leistungspakete und Optionen. Zusatzarbeiten, die durch nachträgliche änderungswünsche des Kunden verursacht werden, werden gesondert in Rechnung gestellt. ADACOR behält sich das Recht vor, seine Leistungen zu modifizieren oder zu verbessern. Bei Einschränkungen des Leistungsumfanges besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Werden Dienstleistungen kostenlos bereitgestellt, so ist ADACOR berechtigt diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht begründet werden. Eine grundlegende änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet erlaubt es ADACOR außerordentlich zu kündigen, wenn es für ADACOR dadurch unzumutbar wird, ihre Leistungen ganz oder teilweise im Rahmen des Vertragszwecks zu erbringen.

5. Domainregistrierungen, Freistellung, Domainstreitigkeiten

Soweit die von ADACOR angebotenen Domains Vertragsgegenstand sind, erfolgt die Registrierung über ADACOR. ADACOR ist nicht verpflichtet die Domains direkt bei den zuständigen NICs zu beantragen. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird ADACOR im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. ADACOR übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, daß die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder Dauerbestand haben. Der Kunde garantiert daß die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde ADACOR, die Internet Corporation for Assigned Names an Numbers (ICANN), die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei. Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt der Kunde an, daß gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten gemäß der in übersetzung anhängenden Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) geklärt werden soll.
Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Kunde erkennt weiter an, das ADACOR, oder im Namen ADACOR handelnde Firmen, verpflichtet ist (sind), gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach den UDRP die Domain zu löschen oder an Dritte zu übertragen, sofern nicht der Kunde ADACOR gegenüber binnen 10 Tagen ab Zugang des Schiedsspruches nachweist, daß er gegen den obsiegenden Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen der Zulässigkeit der Domain erhoben hat. Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, ist während der Dauer eines gerichtlichen Verfahrens oder Schiedsverfahrens über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen Schutzrechten sowie 15 Tage über die abschließende Entscheidung in diesem Verfahren hinaus eine übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, daß die ergehende Entscheidung für den Dritten in gleicher Weise wie für den Kunden bindend ist.

6. Zahlungsbedingungen

Sämtliche von ADACOR angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Grundentgelte sind gemäß vertraglicher Vereinbarung jeweils monatlich im Voraus zahlbar und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Nutzungsabhängige Entgelte werden gemäß vertraglicher Vereinbarung nachträglich fällig und zahlbar. Der Kunde ermächtigt ADACOR, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. Bei Rücklastschriften ist ADACOR berechtigt eine Bearbeitungsgebühr von pauschal 20,00 € pro Lastschrift zu berechnen. Für verspätete Zahlung ist ADACOR berechtigt, entstandene Auslagen sowie ab dem Fälligkeitstermin Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. ADACOR ist weiter berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen seine Leistungserbringung für die Zeit eines Zahlungsverzugs einzustellen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. Zahlungen werden immer auf die älteste offene Forderung angerechnet.

7. Mitwirkungs- und Kundenpflichten

Der Kunde ist verpflichtet, für eine entsprechende Deckung auf das von ihm in der Lastschrifteinzugsermächtigung angegebene Konto zu sorgen.
Er verpflichtet sich, nicht gegen Lizenzvereinbarungen der installierten Programme zu verstoßen. Der Kunde sichert zu, daß die von ihm gemachten Datenangaben richtig und vollständig sind. Er sichert auch zu, daß er die Leistungen von ADACOR nicht als Verbraucher bezieht. Er verpflichtet sich, ADACOR jeweils unverzüglich über änderungen der mitgeteilten Daten (insbesondere über die änderung der Daten zum Bankkonto des Kunden) zu unterrichten. Der Kunde darf die Zugriffsmöglichkeiten auf Internetrechner bzw. die von ADACOR zur Verfügung gestellten Dienstleistungen nicht mißbräuchlich nutzen. Die durch den Kunden vorgenommene Seitengestaltung, die Darstellung der Inhalte, dort eingeblendete Banner sowie die Bezeichnung von E-Mail-Adressen als auch die Verlinkung auf Inhalte und Dienste von Internetseiten Dritter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Als Mißbrauch zählen unter anderem:

  • Der Versand von E-Mail-Werbung ("Spam") an Dritte, sofern diese sich nicht im Vorfeld mit der Zusendung einverstanden erklärt haben ("opt-in", z.B. im Rahmen von Mailinglisten), bzw. der Versand von E-Mails mit gefälschtem Absender zum Zwecke der Schädigung Dritter.
  • Der Einsatz oder die Bewerbung von 0190-Dialern, Viren oder Trojanern.
  • Die Nutzung zum Zwecke der Computersabotage oder des unbefugten Zugriffs auf andere Internet-Hosts.
  • Die Verbreitung pornographischer und/oder erotischer (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) oder urheberrechtlich geschützter Werke, sowie die Nutzung zum Zwecke einer gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung aggressiv betriebenen Politik.

Ein Mißbrauch liegt bereits dann vor, wenn die tatsächliche Handlung über die Leistungen anderer Anbieter vorgenommen wurde, die damit im Zusammenhang stehenden Internet-Domains oder E-Mail-Accounts aber von ADACOR gehostet werden. Im Falle mißbräuchlicher Nutzung wird der Kunde von ADACOR verwarnt. Im Wiederholungsfalle und bei schweren Verstößen ist ADACOR zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
Der Kunde stellt ADACOR von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung ihrer Schutzrechte durch die vom Kunden über das Internet dargebotenen bzw. übermittelten Inhalte frei. Die Freistellung erfolgt in der Weise, daß der Kunde ADACOR den gesamten durch die Inanspruchnahme seitens des Dritten entstandenen Aufwand einschließlich angefallener Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen hat.
Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern ("Keywords" und "Meta-Tags") bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Weiterhin ist für die Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf die Geheimhaltung von Passwörtern, Sorge zu tragen.

8. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die ADACOR oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine mißbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des bereitgestellten Web-Hosts entstehen.

9. Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung können gegenüber ADACOR und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur insoweit geltend gemacht werden, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann.
Der vorgenannte Haftungsausschluß betrifft nicht die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung von ADACOR wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt ebenfalls unberührt. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat ADACOR nicht zu vertreten. Der Kunde kann aus diesem Grund keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren. ADACOR haftet nicht für die über ihre Dienste publizierten Informationen. Für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist der Absender verantwortlich. ADACOR haftet nicht für Schäden, die kundenseitig aufgrund mangelnder Sicherungsvorkehrungen bei der Datenübermittlung entstehen können.
Eine mögliche Schadenersatzpflicht wird in der Höhe der Jahresgebühr beschränkt. Die Haftung für Schäden aus Datenverlusten wird auf die Höhe beschränkt, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären, maximal jedoch in Höhe der Jahresgebühr. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr nach ihrem Entstehen unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Diese Verkürzung gilt nicht, wenn ADACOR grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.

10. Geheimhaltung und Datenschutz

ADACOR verpflichtet sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsschluß zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zu Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
ADACOR hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, daß auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von ADACOR. Der Kunde ist damit einverstanden, daß seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses EDV-mäßig gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie auf § 4 der Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) davon unterrichtet, daß ADACOR und beauftragte Erfüllungsgehilfen ihre Daten maschinell verarbeiten. Er ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich bei ADACOR abzufragen. ADACOR verpflichtet sich, diese Daten einzig zur Leistungserbringung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn diese Personen sind an der Leistungserstellung beteiligt. Der Kunde stellt ADACOR von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich kundenseitig überlassener Daten frei. Soweit nichts anderes vereinbart gestattet der Kunde die Kommunikation per Telefax und per E-Mail.
Trotz aller Sorgfalt können bei der Kommunikation per E-Mail Computerviren o.ä. übertragen werden. Der Kunde hat entsprechende Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um Schäden an seine Systeme zu verhindern. Sofern die E-Mail nicht elektronisch signiert ist, ist nicht 100% sichergestellt, daß die E-Mail tatsächlich vom Absender stammt, der angegeben ist, bzw. auf dem übertragungswege unverändert geblieben ist. E-Mails und Telefaxe können durch Dritte mitgelesen werden. Dieses Risiko kann durch Verschlüsselung gemindert aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Dies nimmt der Kunde in Kauf.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist Frankfurt am Main.


Stand: 1. 5. 2009